Lemgo. Bund und Länder haben sich aufgrund der Corona-Situation am Sonntag auf eine Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte geeinigt. Zur Viruseindämmung werden die Bürgerinnen und Bürger angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Außer zu Angehörigen des eigenen Hausstandes ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, zu anderen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Aufgrund dieser Vorgaben, hat die Alten Hansestadt Lemgo die Kontrollen konsequent weiter erhöht. Bereits in den letzten Tagen hatten Teams der Stadtverwaltung gemeinsam mit der Polizei schon die bisher und weiterhin geltenden Regelungen des Betretungsverbotes von Spiel- und Bolzplätzen, Sportplätzen sowie weiteren Orten kontrolliert.
Weiterhin weist die Stadt darauf hin, dass in diesen Zeiten der notwendige Einkauf kein Familienausflug ist, sondern auf eine Person beschränkt sein sollte.