Paderborn-Airport: Gläubiger billigen Insolvenzplan

Der Paderborn-Lippstadt Airport: auch im Insolvenzverfahren rund um die Uhr geöffnet.

Wichtigster Meilenstein auf dem Weg der Sanierung erreicht –

Paderborn. In der bundesweit einzigartigen Sanierung des Paderborn-Lippstadt Airport durch Insolvenz in Eigenverwaltung ist der wichtigste Meilenstein erreicht. Die Gläubigerversammlung hat den Insolvenzplan angenommen, demzufolge auch mit stark reduziertem Personal ein vollwertiger Flughafen fortbestehen soll.
Das Amtsgericht Paderborn hatte die Gläubiger der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH zum 29. Januar geladen, um den Insolvenzplan zu erörtern und zur Abstimmung zu stellen. Das Votum der Gläubigerversammlung war einstimmig: Alle teilnehmenden Gläubiger haben den Vorschlag angenommen. Das Amtsgericht hat den Plan noch während des Termins bestätigt.
Im nächsten Schritt wird nun die Insolvenzquote verteilt und anschließend die Insolvenz in Eigenverwaltung schnellstmöglich aufgehoben. Die Sanierung kann, so der Generalbevollmächtigte Dr. Yorck T. Streitbörger vom Bielefelder Büro der überregionalen Wirtschaftskanzlei Streitbörger, „innerhalb der nächsten Wochen abgeschlossen werden.“ Der Paderborn-Lippstadt Airport hätte sich dann in der aktuellen Krise „als erster Regionalflughafen in Deutschland aus eigener Kraft, in nur einem halben Jahr seit Beginn des Insolvenzverfahrens, nachhaltig neu aufgestellt und würde in den regulären Geschäftsbetrieb zurückkehren.“

Dr. Yorck T. Streitbörger, Generalbevollmächtigter (Sanierungsgeschäftsführer) der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH während der Insolvenz in Eigenverwaltung.

Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH war mit Antrag vom 22. September 2020 ins zunächst vorläufige Eigenverwaltungsverfahren gestartet. Das Amtsgericht Paderborn hatte dann am 1. Dezember 2020 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet sowie den Insolvenzplan am 21. Dezember geprüft und für zulässig befunden. Die größten Gläubiger sind die Sparkasse Paderborn und die Kommunale Zusatzversorgungskasse (KVW) aus Münster sowie die Bundesagentur für Arbeit.
Der jährliche Zuschuss der Gesellschafter wird nach der Sanierungsplanung von vormals bis zu fünf Millionen Euro jährlich auf maximal 2,5 Millionen Euro sinken. Der Zuschuss ist kein Verlustausgleich, sondern finanziert die hoheitlichen Aufgaben eines vollwertigen Flughafens, der eine Betriebsplicht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erfüllen muss. Ein Großteil dieser Mittel sichert, dass die Betriebsfeuerwehr jederzeit einsatzbereit ist.
Die Belegschaft muss von vormals 170 auf rund 65 Beschäftigte schrumpfen, wovon 45 auf die Feuerwehr entfallen. Die Feuerwehrleute werden zukünftig neben den Bereitschaftsdiensten auch Aufgaben der Bodenverkehrsdienste übernehmen. Ohne den harten personellen Einschnitt wäre die Sanierung nicht möglich und die Regelinsolvenz mit drohender Stilllegung unabwendbar gewesen. Das verbleibende Personal reicht aus, um anstelle von zuletzt 700.000 Fluggästen vor der Krise bis zu 300.000 Fluggäste im Jahr zu bewältigen. Dieser Ansatz folgt der erwarteten Marktentwicklung bei Flugreisen in den Planungen der Geschäftsführung. Sollten die Passagierzahlen des für die Region bedeutenden Regionalflughafens darüber hinaus steigen, könnte sich der Flughafen den Plänen nach darauf einstellen.
Der seit 2013 amtierende Geschäftsführer des Unternehmens Dr. Marc Cezanne leitet den Flughafen auch während des Eigenverwaltungsverfahrens und, laut Insolvenzplan, ebenso danach. Ihm zur Seite steht während der Insolvenz in Eigenverwaltung der Generalbevollmächtigte (Sanierungsgeschäftsführer) Dr. Yorck T. Streitbörger. Im Eigenverwaltungsverfahren gibt es keinen „Insolvenzverwalter“; einen solchen sieht nur die Regelinsolvenz vor. Die Kanzlei Streitbörger hat den Insolvenzplan erstellt und in den letzten Monaten mit den einzelnen Gläubigergruppen abgestimmt, um so die Weichen für die Zustimmung zu stellen. Der vom Gericht eingesetzte Sachwalter Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH überwacht gemäß dem Insolvenzrecht die Geschäftsführung und wahrt die Gläubigerrechte. Neben dieser vorrangigen Aufgabe haben er und sein Team die Anstrengungen für die Sanierung und den Erhalt des Regionalflughafens Paderborn-Lippstadt Airport nach Kräften aktiv unterstützt.
Der Plan sieht eine feste und einheitliche Insolvenzquote von 25 Prozent für die Gläubiger vor. Bei einer Zerschlagung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH in einer Regelinsolvenz hingegen, wie sie nun vermieden wurde, hätte nach den Berechnungen des Insolvenzplans wegen erheblicher Abwicklungskosten überhaupt keine Quote an die Gläubiger gezahlt werden können und es wären sämtliche Arbeitsplätze verloren gegangen. Auch ein Verkauf des Geschäftsbetriebs im Ganzen erwies sich als nicht gangbar. Keiner von 110 angesprochenen möglichen Investoren hat ein verwertbares Angebot eingereicht. Der Sanierungsgeschäftsführer Dr. Yorck T. Streitbörger betrachtet den von ihm eingereichten Insolvenzplan als „die mit Abstand beste Lösung für die Gläubiger, für die Arbeitnehmer und für die Region.“
Der Sachwalter Stefan Meyer sagt zu der Abstimmung: „Das ist ein schönes Ergebnis für die 65 Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz behalten können, für die Gläubiger, die eine deutlich überdurchschnittliche Quote erhalten und für die Wirtschaft und Bevölkerung in der Region, die ihren geliebten Heimatflughafen behalten.“
„Es hat sich gelohnt, dass wir unser Schicksal in die eigene Hand genommen haben“, freut sich der Flughafen-Geschäftsführer Dr. Marc Cezanne. „Wir sind sehr froh darüber, dass bereits viele Mitarbeiter, auch mit Unterstützung der Kreise und Kommunen, neue Arbeitsstellen gefunden haben.“

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