Ab Montag, dem 3. Mai hebt das Land Nordrhein-Westfalen die Testpflicht für diejenigen auf, die bereits vollständig geimpft sind oder als von einer Corona-Erkrankung genesen gelten. Einer aktuellen Pressemitteilung zufolge gilt das für den Einzelhandel, für bestimmte Dienstleistungen, für Schulen und für Reisende (bisher Quarantäne).
Ministerpräsident Armin Laschet: „Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen. Mit dem großen Fortschritt der Impfkampagne stellte sich immer drängender die Frage, wie wir mit vollständig geimpften Personen umgehen. Gleiches gilt für die gestiegene Zahl von Menschen, die eine Erkrankung hinter sich gebracht haben. Die Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen. Deshalb nehmen wir für diese Personengruppe Grundrechtseingriffe insoweit wieder zurück.“
Weitere Infos finden sich in der vollständigen Pressemitteilung des Landes.