Zahl der von der Hautkrankeit betroffenen Personen in Lippe steigt an –
Lippe. Eine Erkrankung, die in vielen Köpfen als längst vergessen galt, tritt seit einigen Jahren wieder gehäuft auf: Die Rede ist von der Krätze. Dem Gesundheitsamt des Kreises Lippe sind seit Anfang des Jahres 31 Fälle aus Gemeinschaftseinrichtungen gemeldet worden, die tatsächliche Anzahl der Erkrankten ist vermutlich höher. Um einer weiteren Verbreitung entgegenzuwirken, gibt das Gesundheitsamt des Kreises Lippe nun wichtige Infos und Tipps dazu, was im Falle einer Ansteckung zu beachten ist und wie man die Gefahr einer Ansteckung präventiv verringern kann:
Was ist Krätze?
Krätze, medizinisch als Skabies bezeichnet, ist eine durch die Skabiesmilbe verursachte ansteckende Hautkrankheit des Menschen. Nach einer Besiedlung der Haut durch die nur 0,3 bis 0,5 mm großen Milben graben sich die Weibchen in die oberste Hautschicht der betroffenen Personen ein, um dort ihre Eier abzulegen. Dies führt in der Regel zu sehr starkem Juckreiz sowie durch die Ausscheidungen der Milben auch zu massiven Hautirritationen. Besonders stark ist dieses während der Nachtruhe durch die Bettwärme wahrzunehmen.
Galt noch vor einigen Jahren die Aussage, Krätze würde mit unhygienischen Lebensumständen einhergehen, so kann diese Aussage heutzutage nicht mehr pauschal getroffen werden. Das Gesundheitsamt beobachtet, dass sich die Erkrankung inzwischen durch alle Gesellschaftsschichten verbreitet.
Wie kann man sich anstecken?
Der primäre Übertragungsweg der Milben erfolgt von Mensch zu Mensch, überwiegend durch engen, länger andauerndem Hautkontakt (fünf bis zehn Minuten). Allerdings kann eine Übertragung der Milben auch bei kürzerem Kontakt nicht ausgeschlossen werden. Denn Skabiesmilben können außerhalb des Wirtes auf Textilien wie Kleidung oder Bettwäsche etwa zwei bis drei Tage überleben.
Was ist gut zu wissen?
Eine Besonderheit der Skabies ist in ihrem Verlauf zu sehen. Nach der Besiedlung durch die Milben können mitunter mehrere Wochen bis zum Auftreten erster Symptome vergehen. Daher ist eine Übertragung während dieser Zeit nicht auszuschließen.
Eine zentrale Rolle bei der Behandlung der Skabies spielt der behandelnde Arzt. Da eine Meldepflicht in diesem Falle durch ihn an das Gesundheitsamt entfällt, sollte er dahingehend aufklären, dass sich Kontaktpersonen zeitnah untersuchen lassen und gegebenenfalls parallel behandeln. Darüber hinaus sollte der Patient unbedingt darauf aufmerksam gemacht werden, Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Kita) über die Erkrankung zu informieren. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verbietet Personen, die an Skabies erkrankt oder dessen verdächtigt sind, Gemeinschaftseinrichtungen zu besuchen oder Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Das gilt, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist, die Durchführung der Behandlung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sind gemäß dem IfSG zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und der Gesundheitsbehörde ist von elementarer Bedeutung, da betroffene Personen auch dahingehend aufgeklärt werden sollten, in welchem Umfang Umgebungsmaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus ist die Gesundheitsbehörde in der Lage, Kontaktpersonen zu ermitteln und gegebenenfalls beratend tätig zu sein.
Die wichtigsten Informationen über Krätze gibt es zusammengefasst auch im Internet unter www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/kraetze-skabies.