Klärschlammverwertung

Die interkommunale Zusammenarbeit in OWL wächst –

Die von den Städten Bielefeld, Gütersloh und Herford im Herbst 2017 initiierte Kooperation zur Zusammenarbeit der Kommunen und Kreise bei der Verwertung und Entsorgung von Klärschlämmen stößt in Ostwestfalen-Lippe (OWL) und über die Grenzen hinaus auf positive Resonanz.
Im Oktober vereinbarten der Abfallwirtschaftsverband Lippe, die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbH, die Herforder Abwasser GmbH, der Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden-Lübbecke, der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld sowie die Stadt Gütersloh als Erstunterzeichner eine Vorvereinbarung zur interkommunalen Klärschlammkooperation in Ostwestfalen-Lippe. Gemeinsam werden die Möglichkeiten einer regionalen und wirtschaftlich vorteilhaften Lösung zur Klärschlammverwertung untersucht. Dieser Vereinbarung sind unmittelbar bzw. über die Bündelung der Kreise oder Kreisgesellschaften 70 Städte und Gemeinden, mehrheitlich aus Ostwestfalen-Lippe, beigetreten. Begleitet und unterstützt wird die Initiative von der Bezirksregierung Detmold. Die erste konstituierende Mitgliederversammlung fand am 10. Dezember in Bielefeld statt. Die Kooperation wird einen gemeinsamen Lösungsweg für OWL erarbeiten. Eckpfeiler der Kooperation sind dabei die konstruktive Zusammenarbeit an technischen und wirtschaftlichen Lösungen sowie die solidarische Tragung der Kosten für die Planungen.
Dr. Ute Röder vom Abfallwirtschaftsverband Lippe und Fachbereichsleiterin des Kreises Lippe führt als gewählte Vorsitzende des koordinierenden Arbeitskreises dazu aus: „Diese enge OWL weite Kooperation im Bereich Ver- und Entsorgung ist ein Meilenstein für Ostwestfalen-Lippe und für die Bürger. Über eine Teilnahme an der gemeinsam entwickelten ökonomisch und ökologisch zukunftssicheren Lösung können dann voraussichtlich im Sommer 2019 die Kommunen entscheiden.“ Karl-Heinz Schröder (Leiter der Kläranlage Putzhagen in Gütersloh und stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises) ergänzt, dass die Kooperation sowohl regionale als auch Konzepte von anderen Lösungsanbietern sondiere. Thomas Grundmann, ebenfalls einer der Stellvertreter im Arbeitskreis und Geschäftsführer der GEG weist auf die Notwendigkeit des Zusammenschlusses hin, um so für die Gebührenzahler beste Konditionen erwirken zu können. Er betont, dass die Kooperation auch weiterhin offen ist, Kommunen aus Ostwestfalen und darüber hinaus aufzunehmen. Bert Schumacher, Hauptdezernent für Abfallwirtschaft bei der Bezirksregierung Detmold, erklärte, der in 2016 gestartete Diskussionsprozess zeigt nun einen weiteren konkreten Schritt: „Diese Vielzahl an Kooperationsteilnehmern ist einzigartig in NRW, wenn nicht gar in Deutschland und zeigt den besonderen Geist in OWL“.
In OWL werden rund 100 Kläranlagen betrieben, die mittelbar oder unmittelbar in kommunaler Hand liegen. In den Kläranlagen fallen jährlich etwa 184.000 Tonnen Klärschlamm an. Diese Klärschlämme enthalten eine ganze Reihe wertvoller Pflanzennährstoffe. Daher konnten in der Vergangenheit rund zwei Drittel als Dünger auf den Feldern der Region genutzt werden, die verbleibende Restmenge wurde in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt. Da der Klärschlamm neben wertvollen Bestandteilen jedoch auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe enthalten kann, wurde in der neuen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung eingeschränkt. Weiterhin ist durch Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung vom 02.06.2017 das Aufbringen von Stickstoff und Phosphor auf Äckern weiter eingeschränkt worden. Da aber Phosphor ein wertvoller Rohstoff ist, hat der Gesetzgeber eine grundsätzliche Phosphorrückgewinnung für Klärschlämme vorgesehen. Betreiber von Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten haben Zeit bis 2032 und mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten bis 2029, um die Klärschlammverwertung neu zu organisieren.
In der Vergangenheit ist mehrfach über die aktuellen Schwierigkeiten bei der Klärschlammentsorgung in Ostwestfalen-Lippe berichtet worden. Die aktuelle Entsorgungssituation und die zukünftigen Anforderungen erfordern schon heute Planungen für die zukünftige Klärschlammentsorgung. Die bisher in OWL betriebene landwirtschaftliche Verwertung ist nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt möglich. Eine ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt daher in Verbrennungsanlagen. In ganz Deutschland fehlen aber Kapazitäten hierfür. Daher steigt seit 2017 das Preisniveau für die Klärschlammentsorgung sprunghaft. In Niedersachsen und auch einigen Regionen OWLs wurde inzwischen von einem Entsorgungsnotstand gesprochen, da kaum noch Flächen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zur Verfügung stehen.
Aufgrund der erheblichen Vorlaufzeiten für die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen einer zukunftsfähigen Klärschlammentsorgung/-verwertung in OWL besteht deshalb die Notwendigkeit, schon frühzeitig zu handeln, um für neu zu schaffende Entsorgungskapazitäten einen ausreichenden Planungs- und Umsetzungszeitraum zur Verfügung zu haben. Vor allem aber besteht Einigkeit, dass ein interkommunales Vorgehen, nicht zuletzt auch im Sinne des Gebührenzahlers, sehr sinnvoll ist.

Vertreter der teilnehmenden Kommunen an der Klärschlammkooperation OWL. Foto: Presseamt Bielefeld
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