Führerscheinumtausch: Neue Frist für die Jahrgänge 1953 bis1958

Es ist ratsam, sich frühzeitig um den Umtausch des alten Führerscheins zu kümmern und sich über den Ablauf zu informieren, rät der Kreis Lippe.

Lippe. Die Bürgerbüros der Städte und Gemeinden im Kreis Lippe und auch die Kreisverwaltung bekommen aktuell viele Anfragen zum Thema Führerscheinumtausch. Schließlich sollten Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, den Umtausch bis zum 19. Januar 2022 abgeschlossen haben. Für diese Gruppe gilt jetzt eine bundesweit neue Frist bis zum 19. Juli 2022. Trotzdem ist es ratsam, sich frühzeitig um den Umtausch zu kümmern und sich über den Ablauf zu informieren.
Der nächste Stichtag ist interessant für die Jahrgänge 1959 bis 1964, hier ist die Frist der 19. Januar 2023. Die Jahrgänge vor 1953 müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 getauscht haben. So müssen auch Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt sind, umgetauscht werden.
Auf der Webseite der Kreisverwaltung sind Informationen zum Führerscheinumtausch zusammengestellt, denn in der Führerscheinstelle wird die Dienstleistung „Führerschein Umtausch in EU-Führerschein“ angeboten. Den Umtausch des Führerscheins bieten auch die Bürgerbüros der Städte und Gemeinden (außer in Detmold) an.

So läuft der Umtausch eines alten Führerscheins in den EU-Führerschein

Wurde die Fahrerlaubnis außerhalb des Kreises Lippe erworben, so muss zunächst bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift besorgt werden. Das Dokument kann der Führerscheininhaber dann zum Kreis Lippe per E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de oder per Fax an die 05231 62184 senden. So lässt sich auch die Dienstleistung „Führerschein Umtausch in EU-Führerschein“ innerhalb der Verwaltung bearbeiten und der Druckauftrag wird an die Bundesdruckerei gestellt. Der Führerscheininhaber hat im Antragsverfahren die Optionen, sich den neuen Führerschein nach Hause schicken zu lassen oder das Dokument in der Verwaltung abzuholen. Nach Möglichkeit sollte die Versandoption genutzt werden.

Die Fristen in der Übersicht

Papierführerschein (grau oder rosa):

Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033

1953 bis 1958: 19.01.2022 NEU: 19.07.2022

1959 bis 1964: 19.01.2023

1965 bis 1970: 19.01.2024

1971 bis 1998: 19.01.2025

Kartenführerschein (ausgestellt vor 2013):

Ausstellungsdatum des Führerscheins 01.01.1999 – 2001: Umtausch bis 19.01.2026

2002 bis 2004: 19.01.2027

2005 bis 2007: 19.01.2028

2008: 19.01.2029

2009: 19.01.2030

2010: 19.01.2031

2011: 19.01.2032

2012: 19.01.2033

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