Lemgo. Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz will die Bundesregierung alle Haushalte und kleineren Gewerbebetriebe kurzfristig von den hohen Energiepreisen entlasten: Das Gesetz sieht vor, dass bei den Gas- und Fernwärmekunden die Abschläge im Dezember vom Bund übernommen werden. Wie soll die Zeit überbrückt werden, bis die geplanten „Preisbremsen“ 2023 greifen. Wie wird die Dezember-Soforthilfe bei den Stadtwerken Lemgo umgesetzt?
Gas- und Fernwärmekunden, die ihre Abschläge per Einzugsermächtigung von ihrem Konto abbuchen lassen, haben es gut: Sie müssen nichts weiter tun – die Abbuchung ihrer individuellen Abschläge wird im Dezember einfach automatisch entfallen. Wer seine Abschlagszahlungen jedoch in Eigenregie vornimmt, kann den Dauerauftrag oder die Überweisung im kommenden Monat aussetzen, um schon im Dezember von dem finanziellen Vorteil zu profitieren. Wird der Abschlag dennoch in der Höhe wie bisher an die Stadtwerke Lemgo überwiesen, wird er vollständig in der Jahresverbrauchsabrechnung Anfang 2023 berücksichtigt.
Weitere aktuelle Informationen zur Soforthilfe und dem Entlastungspaket stellen die Stadtwerke Lemgo auf ihrer WEBSEITE bereit. Und wer zukünftig bequem den Abbuchungsservice nutzen möchte, sollte seine Zahlweise auf das SEPA- Lastschriftverfahren umstellen. Dabei wird stets nur der Betrag abgebucht, der tatsächlich zu zahlen ist – und Änderungen des Abschlages werden automatisch berücksichtigt.
„Trotz aller Hilfen vom Staat bleibt das Energiesparen natürlich wichtig“, meint Stadtwerke-Geschäftsführer Arnd Oberscheven. „Jede Kilowattstunde Energie, die nicht verbraucht wird, senkt die persönlichen Energiekosten und trägt dazu bei, dass wir alle gut versorgt durch diesen Winter kommen.“