Bußgeld oder Fahrverbot?
Ein Unfall im Haushalt, der Arm blutet – es folgt die schnelle Fahrt zum Krankenhaus mit dem privaten Pkw. Kann, wer dabei geblitzt wird, auf mildernde Umstände wegen Notstand vor Gericht hoffen?
Frankfurt/Main (dpa)
Autofahrer müssen sich immer an Verkehrsregeln und ans Tempolimit halten. Ein Notstand, etwa bei Gefahr um Leib und Leben allerdings kann eine Ordnungswidrigkeit rechtfertigen.
Ein blutender Finger gehört nicht dazu. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (AZ: 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Ein Ehepaar kochte mit seinen Kindern. Dabei schnitt sich die Frau in den Finger. Da die Wunde stark blutete, fuhr der Mann die Gattin selbst ins Krankenhaus. Denn ein paar Monate vorher hätte sie bei Schmerzen im Unterleib etwa 40 Minuten auf das Krankenauto warten müssen. In einer Tempo-30-Zone wurde der Mann mit mindestens 80 km/h geblitzt. Gegen die Geldbuße von 235 Euro und das Fahrverbot von einem Monat wehrte er sich und ging vor Gericht.
Ohne Erfolg. Grundsätzlich kann zwar eine Ordnungswidrigkeit durch Notstand gerechtfertigt sein. Doch den erkannte das Gericht in diesem Fall nicht. Weder Gefahr um Leib und Leben noch Komplikationen seien zu erwarten gewesen. Die gegenwärtige Gefahr dürfe für eine Rechtfertigung objektiv nicht andres abzuwehren sein. Hier allerdings sah das Gericht es als zumutbar an, einen Krankenwagen zu rufen.