Karneval: Autofahrt als Eisbär, Clown oder Hahn?

Für die Verkehrsüberwachung muss die Person am Steuer eindeutig identifizierbar sein.

Dieser Tage erreicht die Faschings- und Karnevalszeit ihren Höhepunkt: Vielerorts steigen wilde Kostümpartys und Paraden mit ausgefallenen Festwagen ziehen durch die Karnevalshochburgen der Republik. Mit Blick auf die kalte Jahreszeit ist für viele dabei das Auto ein beliebtes Transportmittel, um zum Veranstaltungsort zu kommen. Doch darf man als Superheld oder Märchenprinzessin überhaupt ans Steuer? Michael Schlüting, Leiter der TÜV NORD Station in Paderborn, klärt auf, wie Narren sicher durch die fünfte Jahreszeit fahren.

Unterwegs mit Auto und Kostüm

Ob Eisbär, Clown oder Engel – in der Jecken-Zeit sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Aber darf man sich verkleidet ans Steuer setzen? „Auch wenn es bei der Kälte verlockend klingt, im eigenen Auto zur Party zu fahren, ist das im Kostüm meist keine gute Idee. Denn schränkt die Verkleidung Sicht, Gehör oder Bewegungsfreiheit ein, kann dies bei einer Kontrolle ein Bußgeld nach sich ziehen“, betont der TÜV Experte. Kommt es im Straßenverkehr zu einer Behinderung oder Gefährdung, handelt es sich sogar um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht. Daher sollten sperrige Accessoires wie Engelsflügel und ausladende Perücken, aber auch übergroße Clownslatschen sowie High Heels besser im Kofferraum transportiert werden. Schlüting rät: „Lieber trägt man während der Fahrt zur Feier feste, geschlossene Schuhe, mit denen sich Kupplung, Gas- und Bremspedal gut bedienen lassen und schlüpft vor Ort in die passende Kostümierung.“

Darf man maskiert ans Steuer?

Auf die Clownsnase oder Gesichtsbemalung muss nicht unbedingt verzichtet werden. „Wichtig ist, dass die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar bleiben, um die Identität der Fahrenden zu jedem Zeitpunkt überprüfen zu können“, erklärt der Stationsleiter und ergänzt: „Masken, die das Gesicht teilweise oder komplett verdecken, fahren also besser auf dem Beifahrersitz oder im Kofferraum mit. Ansonsten müssen 2 Karnevalisten bei einer Polizeikontrolle tief in den Geldbeutel greifen. “Denn für die Verkehrsüberwachung muss die Person am Steuer stets identifizierbar sein. Ist diese beispielsweise auf einem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar und kann nicht ermittelt werden, muss die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs unter Umständen ein Fahrtenbuch führen.
Unabhängig von Kostüm und Maske ist zu beachten, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss strengstens verboten ist. Michael Schlüting: „Schon geringe Mengen im Blut schränken die Fahrtüchtigkeit ein. Man gefährdet sich und andere dabei, im schlimmsten Fall mit tödlichen Folgen.“ Bei aller Ausgelassenheit des Karnevals die Sicherheit im Straßenverkehr immer an erster Stelle stehen.

Bildquellen:

  • TUEV-NORD-Autofahren-mit-Kostuem_CMYK: Tüv Nord Paderborn
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