Brutzeit der Vögel beginnt

Kiebitze brüten am Boden und werden daher leicht von freilaufenden Hunden oder Katzen verjagt. Fotorechte: Die Biologische Station Kreis Paderborn/Senne

Gerade erst sind orkanartige Böen über OWL hinweggefegt, haben vielerorts Regen und grauen Himmel mit sich gebracht. Umso sehnsüchtiger erwarten nun die meisten Menschen den Frühling. Seine ersten Boten sind schon hier: Zugvögel wie Kiebitz oder Feldlerche kehren aus ihren Winterquartieren zurück, um hier ihre Nester zu bauen und ihre Jungen aufzuziehen. „Die Nestbau- und Brutzeiten erfordern besondere Rücksicht von allen, die sich im Wald oder auf freien Feldflächen aufhalten“, erklärt Hanna Schmitz vom Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz des Kreises Paderborn.

Hunde bitte anleinen

Im Naturschutzgebieten dürfen Wege ganzjährig nicht verlassen werden und Hunde sind immer an der Leine zu führen. In der Brutzeit ab 1. März bis 31. Juli gilt dies auch für Vogelschutzgebiete. Verstöße gegen die Anleinpflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden. In diesem Jahr werden seitens des Amtes für Umwelt, Natur und Landschaftspflege auch vermehrt örtliche Kontrollen in den Naturschutzgebieten durchgeführt werden, um an die Einhaltung der Regeln zu erinnern und um Schaden an Fauna und Flora abzuwenden.
Auch außerhalb von Schutzgebiete sollten Tierbesitzer vermehrt Rücksicht nehmen: Freilaufende Hunde und Katzen stöbern am Boden brütende Vogelarten wie Kiebitz oder Lerche auf und jagen sie. Dadurch werden die Tiere selbst getötet oder die Bedrohung führt dazu, dass Elterntiere ihre Nester aufgeben. Auch junge Säugetiere wie Feldhasen und Rehkitze können zur leichten Beute durch freilaufende tierischen Jäger werden oder durch das Hetzen zu Tode kommen.
Nicht nur seine treusten Haustiere, auch der Mensch selbst wird häufig ungewollt zur Gefahr für Wildtiere und ihren Nachwuchs. „Insbesondere seit Beginn der Corona-Pandemie nutzen die Menschen die schöne Natur in unserem Kreis, um sich zu erholen oder Sport zu treiben. Dabei werden die Nutzungszeiten dank leistungsstarker Stirn- und Taschenlampen immer weiter in die Abend- und Nachstunden ausgedehnt“, so Schmitz. Nachtaktive Tiere wie Eulen und Kauze brauchen die Dunkelheit, um Nahrung zu finden. Sie können – wie andere Tiere – nicht unterschieden, ob durch Jogger oder Wanderer eine reelle Gefahr ausgeht und flüchten, beziehungsweise meiden das Gebiet dauerhaft, wenn die Störungen regelmäßig auftreten. Aber auch tagaktive Wildtiere leiden unter der menschlichen Anwesenheit in der Nacht. Sie werden aufgeschreckt und benötigen dadurch wesentlich mehr Energie, um zu überleben. „Wir appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger ihre Sport- und Freizeitaktivitäten in der freien Landschaft auf die Tagesstunden zu beschränken“, erklärt die Expertin.

Mit Beginn der Vegetationszeit muss ab 1. März ein weiteres Verbot beachtet werden: Bis zum 30. September dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölzer nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ausgenommen sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder Maßnahmen, die der Verkehrssicherung dienen und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt sind.

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