Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus der Weser

Die Verbot zur Wasserentnahme gilt bis zum 30. September 2022.

Detmold. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Detmold, aus der Weser in den Kreisen Herford, Höxter, Lippe und Minden-Lübbecke Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt für mechanische oder elektrische Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh sind weiter erlaubt. Genehmigte Entnahmen bleiben ebenfalls möglich.
Der Grund für die Regelung: Durch die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Wochen fließt in vielen Flüssen und Bächen zu wenig Wasser und die Wassertemperaturen steigen an. Dadurch vergrößert sich die Gefahr von Fisch- und Pflanzensterben. Der geringe Wasserstand erhöht durch eine angestiegene Schadstoffkonzentration außerdem den Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung.
Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2022. Die Bezirksregierung prüft fortlaufend, ob eine Aufhebung oder Änderung geboten ist.

Starkregen gefährdet Fische

Auch bei kurzen und starken Regenereignissen kann für die Gewässer keine Entwarnung gegeben werden. Denn mit dem Starkregen gelangen Laub und Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in die Bäche und Flüsse. Das kann einen kurzfristigen Sauerstoffmangel herbeiführen.
Darüber hinaus führt Niederschlag höchstens kurzfristig zu einer Erhöhung des Wasserstands, da er überwiegend von der Vegetation aufgenommen wird. Aus dem gleichen Grund ist auch nicht mit einer erhöhten Abgabe aus der Diemel- und/oder Edertalsperre zu rechnen.
Die Bezirksregierung Detmold hat bereits an Lippe und Ems in den Kreisen Paderborn und Gütersloh die Wasserentnahme verboten.

Hintergrund

Die Bezirksregierung ist als Obere Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten ersten und zweiten Ordnung. In Ostwestfalen-Lippe sind das die Flüsse Ems, Lippe und Weser. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld zuständig.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Bezirksregierung unterzu finden (Menü „Service“, „Bekanntmachungen / Amtsblätter“).

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