„Unbedingt auf Kennzeichnung achten“

Für mehr Transparenz beim Eierkauf zu Ostern im Kreis Lippe –

Die aufgestempelte Nummer auf dem Ei schafft bei Menschen aus dem Kreis Lippe mehr Klarheit beim Einkauf über Erzeugerland und Haltungsform. (Quelle: ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtsch)

Kreis Lippe. Ein Osterfest ohne Eier wäre nur halb so schön. Denn während die äußere Schale bunt verziert oder gefärbt wird, findet sich das Ei-Innere in den kulinarischen Köstlichkeiten wieder und der Konsum steigt in der Osterzeit deutlich an. „Das Ei ist vielseitig, lecker, gesund und liefert wichtige Inhaltsstoffe. Beim Einkauf sollte aber unbedingt die Kennzeichnung beachtet werden. Sie liefert wichtige Hinweise zur Herkunft und Qualität der Eier“, so AOK-Spezialistin für Ernährungsberatung Sabine Bartnik.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Jedes Ei sieht nicht mehr wie das andere aus, denn es trägt einen individuellen Stempel. Dieser informiert über die tatsächliche Herkunft des Eis und setzt sich aus drei Zeichenfolgen zusammen. Beispiel: 2-DE-0134501. Die erste Ziffer verrät die Haltungsform: 0 – Ökologische Erzeugung, 1 – Freilandhaltung, 2 – Bodenhaltung, 3 – Käfighaltung. Die Buchstabenkombination zeigt das Herkunftsland zum Beispiel DE – Deutschland. Während die ersten beiden Angaben der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden. Dann folgt die individuelle Legebetriebsnummer mit Stallnummer. Anhand der ersten beiden Ziffern der Legebetriebsnummer kann auf das Bundesland geschlossen werden, zum Beispiel 01 – Schleswig-Holstein oder 05 – Nordrhein-Westfalen. Die nachfolgenden Stellen verweisen direkt auf den konkreten Legebetrieb.
Auch die Verpackung der Hühnereier ist mit bestimmten Kennzeichnungen versehen und ermöglicht eine weitere Orientierung beim Einkauf. Die Kennnummer der Packstelle informiert über den Ort, an dem die Eier verpackt wurden. Neben der Zahl der verpackten Eier, Angaben zur Güte- und Gewichtsklasse und Art der Haltung der Legehennen, ist natürlich das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) von entscheidender Bedeutung. Es darf mit maximal 28 Tagen nach dem Legen angegeben werden. Außerdem ist der Hinweis erforderlich: ‚Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen‘. Werden die Eier lose im Einzelhandel oder auf dem Wochenmarkt angeboten, müssen diese Informationen auf einem Schild neben der Ware angezeigt werden.
Sollten nach dem Osterfest noch einige übrig gebliebene, selbst gekochte und gefärbte Eier vorhanden sein, diese im Kühlschrank lagern und innerhalb weniger Tage verzehren. Gekaufte buntgefärbte Ostereier halten grundsätzlich länger, da sie mit einem speziellen Schutzlack behandelt wurden.
Weitere Informationen rund ums Ei gibt es unter der offiziellen Webseite des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. unter www.deutsche-eier.info.

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