Düsseldorf (dpa/lnw)
Das Land NRW führt sogenannte Swingerclubs in der neuen Coronaschutz-Verordnung nun namentlich als verboten auf. In der am Dienstagabend veröffentlichten neuen Verordnung wurde ein Passus erweitert, der bisher Tanzlokale und Clubs im Allgemeinen betraf. Wörtlich heißt es dort nun: «Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen.» Laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums seien Swingerclubs seit der ersten Verordnung verboten gewesen – subsumiert unter «Clubs». Nun habe man dies aber konkretisiert.
Bis vor kurzem waren auch Bordelle zwangsweise geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte das Verbot Anfang September gekippt, die Regierung hatte daraufhin etliche Regeln für Prostituierte und ihre Kunden in die Hygienevorschriften der Coronaschutz-Verordnung aufgenommen. Für einen Swingerclub – bei denen Partner getauscht werden – muss die «Person, die die Entscheidung über Öffnung oder Angebot trifft», laut aktuellem Bußgeldkatalog 5000 Euro zahlen.