Worauf Jugendliche im Kreis Lippe achten sollten –
Lippe. Vier Wochen lang kellnern und das Taschengeld aufbessern: Viele Jugendliche im Kreis Lippe starten jetzt mit dem Ferienjob. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gibt Schülern den Tipp, sich dabei auch über ihre Rechte zu informieren. „Wer zwischen 15 und 17 ist, der darf maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckertheke jobben, haben Anspruch auf eine Stunde Pause“. Allein 530 Gastro-Betriebe gibt es im Kreis Lippe – ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte,.
Die Gewerkschaft rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein“, sagt Wiese.
Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Wenn doch einmal etwas passiert, dann greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt – für Schüler auf vier Wochen im Sommer. „Denn am Ende sind die Ferien ja auch zur Erholung da“, so Wiese.
Jobangebote finden Jugendliche zum Beispiel unter: www.schuelerjobs.de. Wer volljährig ist, kann auch die Online-Börse der Arbeitsagentur nutzen: www.jobboerse.arbeitsagentur.de.