Maskenpflicht in der Paderborner Innenstadt

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Seit Mittwoch, 1. Dezember, gilt in der Paderborner Innenstadt wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Paderborn aufgrund der auch in Paderborn massiv ansteigenden Infektionszahlen am Dienstag, 30. November, erlassen. Die Maskenpflicht gilt während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes: sonntags bis donnerstags in der Zeit von 11 Uhr bis 21 Uhr sowie freitags bis samstags in der Zeit von 11 Uhr bis 22 Uhr.
Betroffen sind – wie schon vergangenen Frühjahr – die Bereiche Westernstraße, Königsplätze, Rosenstraße, Marienplatz, Rathausplatz, Neuer Platz, Grube, Schildern und Kamp. Hinzu kommen außerdem der Markt- und Domplatz. Die genannten Bereiche werden entsprechend ausgeschildert. Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske (mindestens OP-Maske) gilt grundsätzlich für alle Personen, die die aufgeführten Bereiche nutzen, also sowohl für Besucher*innen des Weihnachtsmarktes als auch für Personen, die die genannten Straßen und Plätze aus anderen Gründen betreten. Weitere Informationen hierzu sind unter www.paderborn.de (Coronavirus: Aktuelle Regelungen) zu finden.
Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 21. Dezember 2021 außer Kraft.

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