Bagger können anrücken

Die Genehmigung der Bezirksregierung Detmold zur Abgrabung von Sand und Kies in Kalletal, Gemarkung Stemmen ist jetzt erteilt worden.

Grünes Licht für den Sand- und Kiesabbau in Kalletal –

Detmold. Das Verfahren zur Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers im Zuge des Sand- und Kiesabbaus in Kalletal, Gemarkung Stemmen, ist abgeschlossen. Die Bezirksregierung Detmold hat den Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit der H. Eggersmann GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Abgrabung von Sand und Kies erteilt. In einem weiteren Verfahren hat die Bezirksregierung außerdem die Änderung der Rekultivierung im bestehenden Abbaugebiet in Kalletal, Gemarkung Varenholz, genehmigt.
„Die Prüfung hat ergeben, dass die von der H. Eggersmann GmbH & Co. KG in das Verfahren eingebrachten Planungen unter Berücksichtigung der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen genügen und auch den privaten Belangen gerecht werden“, erklärt Verfahrensleiter Ronny Abraham.
In einem aufwändigen Prozess musste die Behörde eine Vielzahl unterschiedlicher und auch gegenläufiger Interessen würdigen und in einer Gesamtabwägung zu einem Ausgleich bringen. So galt es, Belange des Arbeits- und Immissionsschutzes (Lärm, Staub), des Hochwasser- und Grundwasserschutzes, des Boden- und Altlastenschutzes sowie des Natur- und Artenschutzes und die Belange des Schiffsverkehrs in Einklang zu bringen. In dem Verfahren wurden 85 Einwendungen in Form verschiedener Unterschriftenlisten oder persönlichen Schreiben erhoben. Besonders Lärm- und Staubbelastungen wurden befürchtet. Aber auch eine Vielzahl anderer Punkte und Belange, wie etwa die Wertminderung von Wohneigentum, Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes oder Fraßschäden durch Gänse und Wasservögel standen im Zentrum der Kritik. Die Bezirksregierung hat sie daraufhin vertieft überprüft.
Aus den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens und des Erörterungstermins hat die Bezirksregierung Detmold bis Februar dieses Jahres Ergänzungen und nachträgliche Ausführungen, insbesondere zu den Auswirkungen auf das (Grund-)Wasser von der Antragstellerin gefordert. „Nach Vorliegen aller Unterlagen steht fest, dass die durch das Vorhaben hervorgerufenen Belästigungen die in den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Regelwerken festgelegten Zumutbarkeitsgrenzen nicht überschritten werden“, so der Verfahrensleiter. Als Ergebnis liegt nun ein 111 Seiten starker Beschluss vor. „Das bringt ein sehr umfangreiches und zeitintensives Verfahren zum Abschluss“, sagt Barbara Späth, die verfahrensführende Sachbearbeiterin. Der Planfeststellungsbeschluss ist auf zwölf Jahre befristet und beinhaltet auf 24 Seiten Nebenbestimmungen zum Umwelt- und Nachbarschutz. Die Begründung setzt sich auf den weiteren Seiten mit den verschiedenen Einwendungen und Anregungen auseinander. Mit der Wiederherstellung des Landschaftsbildes und der Neugestaltung der Landschaftsseen wird es zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes und einem erheblich höheren Erholungspotential der Landschaft kommen. „Gleichzeitig wird nicht verkannt“, so Späth weiter, „dass die geplanten Maßnahmen einen Bereich berühren, der bereits vorbelastet ist. Zudem dient das an das bestehende Abbaugebiet Varenholz angrenzende Gebiet der Naherholung.“
Der Planänderungsbeschluss für das bestehende Abbaugebiet in Varenholz umfasst 84 Seiten und kann ebenfalls während der Frist eingesehen werden.

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